
Krankenversicherung in Deutschland
Krankenversicherung
In Deutschland besteht für alle Einwohner eine Pflicht zur Krankenversicherung. Etwa 87% der Bevölkerung, das sind ungefähr 70 Millionen Menschen, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Hier geben wir Antworten auf wichtige Fragen rund um Kosten, Leistungen und Prinzipien der Krankenversicherung.
Alle gesetzlich Versicherten haben den gleichen Anspruch auf Versorgung, wenn sie krank werden – unabhängig von der Höhe ihrer monatlichen Beiträge. Die Beiträge richten sich ausschließlich nach dem Einkommen. Nach dem Solidaritätsprinzip der GKV zahlen Besserverdienende mehr ein als Geringverdiener, Gesunde genauso viel wie Kranke. So teilen alle Versicherten gemeinsam das Risiko von Verdienstausfall und die Kosten medizinischer Versorgung im Krankheitsfall.
Der Versicherungsbeitrag ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen zunächst gleich, beträgt 14,6% des Bruttoeinkommens – allerdings nur bis zu einer bestimmten Gehaltsgrenze, der Beitragsbemessungsgrenze. Davon zahlen Arbeitgeber und Versicherte je 7,3%. Darüber hinaus kann jede Krankenkasse Zusatzbeiträge erheben, falls die Mitgliedsbeiträge und andere Mittel nicht ausreichen, um die Kosten zu decken.
Wer ist versichert? Prinzipiell sind alle Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Auch freiberuflich tätige Künstler und Publizisten, Studierende, Arbeitslose sowie Rentner sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse. Ehepartner und Kinder sind kostenlos mitversichert, solange sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Für Kinder gibt es eine Altersgrenze, die von der schulischen oder beruflichen Ausbildung abhängt. Kinder mit Behinderungen, die nicht selbstständig für sich sorgen können, sind dauerhaft durch ihre Eltern mitversichert.
Für nähere Auskünfte zu Einkommensgrenzen und Altersbegrenzungen für Kinder kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse.
Welche Krankenkasse sollte ich wählen? Sie haben die freie Wahl, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern lassen möchten. Grundsätzlich bieten alle Krankenkassen denselben umfassenden Katalog an medizinischen Pflichtleistungen an. Einige Krankenkassen übernehmen zusätzliche Kosten, wie zum Beispiel Reiseimpfungen oder die Teilnahme an speziellen Sport- und Bewegungsprogrammen. Andere bieten Bonusprogramme oder Beitragsrückerstattungen an, wenn Sie beispielsweise an Präventionskursen teilnehmen oder die empfohlenen Impfungen durchführen lassen. Alle Leistungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, werden als “Satzungsleistungen” bezeichnet.
Auch ein Blick auf die Höhe der erhobenen Zusatzbeiträge lohnt sich, da hier Unterschiede zwischen den Krankenkassen bestehen können. Für chronisch kranke und behinderte Menschen ist es besonders wichtig zu wissen, mit welchen Leistungserbringern die eigene Krankenkasse Verträge zur Versorgung abgeschlossen hat.
Kann ich die Krankenkasse wechseln? Ein Wechsel der Krankenkasse ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. Nach dem Wechsel müssen Sie in der Regel mindestens 18 Monate bei der neuen Kasse bleiben, bevor ein erneuter Wechsel möglich ist. Falls die Kasse jedoch innerhalb der 18 Monate die Beiträge erhöht, können Sie den Vertrag unter Einhaltung der zweimonatigen Kündigungsfrist vorzeitig kündigen.
Welche Leistungen übernimmt die Kasse und wofür muss ich selbst zahlen? Die meisten Leistungen der GKV sind systemweit festgelegt und vorgeschrieben. Dazu gehören die Behandlung durch Haus- und Fachärzte oder Psychotherapeuten, im Krankenhaus und unter bestimmten Bedingungen auch in Rehabilitationseinrichtungen. Auch Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, notwendige Impfungen (ausgenommen Reiseimpfungen) sowie medizinische Versorgung während der Schwangerschaft und um die Geburt herum gehören zu den sogenannten Regelleistungen.
Verschreibungspflichtige Medikamente werden bis auf wenige Ausnahmen bezahlt. Auch sogenannte Heilmittel wie Physiotherapie oder Sprachtherapie und medizinische Hilfsmittel wie Prothesen oder Hörgeräte werden von den Krankenkassen übernommen, sofern sie medizinisch notwendig und von einem Arzt verschrieben wurden. Hilfsmittel müssen außerdem im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sein. Für diese Leistungen fällt eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung an. Bei verschriebenen Medikamenten beträgt diese je nach Preis zwischen fünf und zehn Euro. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von Zuzahlungen befreit.
Auch zahnärztliche Kontrolluntersuchungen sowie Zahn-, Zahnfleisch- und kieferorthopädische Behandlungen gehören zu den Regelleistungen. Für Zahnersatz gewähren die gesetzlichen Krankenkassen einen festgelegten Zuschuss. Vor Beginn der Versorgung mit Zahnersatz wird ein Heil- und Kostenplan von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt erstellt und bei der Krankenkasse eingereicht. Auf Basis dessen entscheidet die Kasse, welche Kosten übernommen werden. Dadurch lässt sich besser abschätzen, welchen Eigenanteil man tragen muss.
Weitergehende Wünsche, wie zum Beispiel Einzelzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung oder spezielle zahnärztliche Behandlungen, müssen selbst bezahlt werden. Für einige dieser Sonderleistungen können zusätzliche private Versicherungen abgeschlossen werden.
Da die Erstattungsregelungen für manche Leistungen nicht bei allen Krankenkassen identisch sind, empfiehlt es sich, im Zweifelsfall vorher nachzufragen.
Abgesehen von Zu- und Eigenanteilen rechnen die Leistungserbringer in der Regel alle im GKV-Katalog enthaltenen Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab – das heißt, Sie müssen sich nicht um die Bezahlung kümmern.
private Krankenversicherung
Etwa 11% der in Deutschland lebenden Menschen sind Mitglied einer privaten Krankenversicherung (PKV). Um sich privat versichern zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das eigene Bruttogehalt muss zum Beispiel ein Jahr lang eine gewisse Grenze überschreiten. Diese Grenze wird regelmäßig angepasst und liegt für 2018 bei jährlich 59.400 Euro brutto. Auch Selbstständige können sich privat krankenversichern. Wer dies nicht möchte, kann sich freiwillig bei einer gesetzlichen Kasse versichern.
In der PKV richtet sich die Höhe der Versicherungsbeiträge nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Gesundheitsstatus und den gewünschten Leistungen.
Zu diesen Leistungen können beispielsweise eine Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus und spezielle ärztliche, zahnärztliche oder naturheilkundliche Behandlungen gehören. Der Umfang der gewünschten Leistungen wird in einem individuellen Vertrag festgelegt.
Menschen mit Vorerkrankungen zahlen in der Regel mehr als Gesunde und ältere Versicherte mehr als jüngere. Zudem kann der Beitrag mit zunehmendem Alter deutlich ansteigen. Familienmitglieder sind nicht automatisch kostenlos mitversichert, für sie müssen zusätzliche Beiträge gezahlt werden. Die Kosten für Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente müssen in der Regel zunächst selbst bezahlt werden. Die Rechnung wird dann bei der Versicherung eingereicht, die die Kosten erstattet.
Alle privaten Krankenversicherer bieten einen einheitlichen Basistarif an, zu dem man sich unter bestimmten Bedingungen versichern kann. Ein nachträglicher Wechsel in den Basistarif ist unter festgelegten Bedingungen möglich. Die Höhe des Basistarifs darf nicht höher sein als der Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen im Rahmen des Basistarifs müssen den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und im Einzelfall von individuellen Umständen abhängen können. Es ist ratsam, sich bei konkreten Fragen an eine Krankenkasse oder einen Versicherungsberater zu wenden.
Zusätzliche Leistungen in der privaten Krankenversicherung (PKV):
In der privaten Krankenversicherung haben Versicherte oft die Möglichkeit, individuelle Zusatzleistungen zu vereinbaren, die über die Basisabsicherung hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise:
- Chefarztbehandlung: Dies ermöglicht den direkten Zugang zum Chefarzt bei stationären Aufenthalten.
- Einzelzimmer im Krankenhaus: Privatversicherte haben oft Anspruch auf ein Einzelzimmer während ihres Krankenhausaufenthalts.
- Erstattung von Medikamenten: In der PKV werden oft auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente erstattet.
- Zahnzusatzversicherung: Spezielle Tarife für Zahnbehandlungen oder Zahnersatz können in der PKV vereinbart werden.
- Heilpraktikerleistungen: Die Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker können in der PKV übernommen werden.
- Auslandskrankenschutz: Die PKV bietet oft erweiterte Leistungen für medizinische Notfälle im Ausland.
Die Kosten in der privaten Krankenversicherung:
Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden individuell festgelegt und richten sich nach verschiedenen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewünschtem Leistungsumfang. Es ist wichtig zu beachten, dass die Beiträge im Laufe der Zeit steigen können, insbesondere im Alter.
Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung:
Vorteile:
- Individuelle Leistungen: Die PKV ermöglicht es, den Versicherungsschutz nach persönlichen Bedürfnissen anzupassen.
- Schnellere Terminvergabe: Privatversicherte können oft schneller Termine bei Fachärzten und Spezialisten erhalten.
- Höhere Erstattung: In einigen Fällen erstattet die PKV höhere Kosten für bestimmte Leistungen als die gesetzliche Krankenkasse.
- Kostensteigerungen: Die Beiträge können im Laufe der Zeit deutlich ansteigen, insbesondere im Alter.
- Eingeschränkter Wechsel: Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kann in der Regel nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen.
- Keine Familienversicherung: Jedes Familienmitglied muss einzeln versichert und der Beitrag separat bezahlt werden.
Es ist wichtig, sich vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung gut zu informieren und verschiedene Angebote zu vergleichen. Es kann auch ratsam sein, sich von einem unabhängigen Versicherungsberater beraten zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und individuelle Umstände berücksichtigt werden sollten. Es ist ratsam, sich bei konkreten Fragen an eine Krankenkasse oder einen Versicherungsberater zu wenden.
gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine grundlegende Form der Krankenversicherung in Deutschland. Etwa 87 Prozent der Bevölkerung, das entspricht ungefähr 70 Millionen Menschen, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Funktionsweise der gesetzlichen Krankenversicherung:
In der gesetzlichen Krankenversicherung haben alle Versicherten den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung, unabhängig von der Höhe ihrer monatlichen Beitragszahlungen. Die Beitragshöhe richtet sich ausschließlich nach dem Einkommen. Dieses solidarische Prinzip bedeutet, dass gut Verdienende mehr einzahlen als Geringverdienende und Gesunde genauso viel wie Kranke. Auf diese Weise teilen alle Versicherten gemeinsam das persönliche Risiko von Einkommensausfällen und die Kosten der medizinischen Versorgung im Krankheitsfall.
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt bei allen Krankenkassen zunächst 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Allerdings gilt dieser Satz nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Von den 14,6 Prozent tragen Arbeitgeber und Versicherte jeweils 7,3 Prozent. Darüber hinaus können die Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben, wenn die Mitgliedsbeiträge und andere Mittel nicht ausreichen, um die Kosten zu decken.
Wer ist versichert:
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen eine festgelegte Summe nicht überschreitet (Versicherungspflichtgrenze), in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Auch freiberuflich tätige Künstler und Publizisten, Studierende, Arbeitslose sowie Rentner sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Ehepartner und Kinder sind in der GKV kostenlos mitversichert, solange sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Für Kinder gibt es eine Altersgrenze, die davon abhängt, ob das Kind noch zur Schule geht oder eine Berufsausbildung macht. Kinder, die aufgrund einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen können, sind dauerhaft durch ihre Eltern mitversichert.
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung:
Die GKV umfasst eine breite Palette von medizinischen Leistungen, die gesetzlich vorgeschrieben und festgelegt sind. Dazu gehören unter anderem die Behandlung beim Haus- und Facharzt oder Psychotherapeuten, Krankenhausaufenthalte und unter bestimmten Bedingungen auch Rehabilitation. Auch Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, notwendige Impfungen (außer Reiseimpfungen) sowie die medizinische Betreuung während der Schwangerschaft und rund um die Geburt gehören zu den Regelleistungen.
Verschreibungspflichtige Medikamente werden in der Regel erstattet, ebenso wie Heilmittel wie Physiotherapie oder Sprachtherapie, sowie medizinische Hilfsmittel wie Prothesen oder Hörgeräte, wenn sie medizinisch notwendig sind und von einem Arzt verschrieben wurden.
Zahnärztliche Kontrolluntersuchungen, Zahnbehandlungen und kieferorthopädische Behandlungen sind ebenfalls in den Leistungen der GKV enthalten. Für Zahnersatz gewähren die gesetzlichen Krankenkassen einen festgelegten Zuschuss.
Es ist wichtig zu betonen, dass die gesetzliche Krankenversicherung eine wichtige Säule des deutschen Gesundheitssystems ist und eine verlässliche Versorgung für die Bevölkerung sicherstellt.
Beitrittsmöglichkeiten und Kündigung:
Der Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung ist für viele Bürgerinnen und Bürger verpflichtend. Bei Aufnahme einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, sind sie automatisch gesetzlich versichert. Auch Studierende, Rentner und Arbeitslose sind in der Regel Mitglieder der GKV.
Die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung ist möglich, jedoch gibt es hierbei bestimmte Vorschriften zu beachten. Ein Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. Nach einem Wechsel muss man in der Regel mindestens 18 Monate bei der neuen Kasse bleiben, bevor ein erneuter Wechsel in Betracht gezogen werden kann. Wenn die Krankenkasse im Laufe dieser 18 Monate ihre Beiträge erhöht, besteht jedoch die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung.
Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen:
Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen denselben Grundkatalog an medizinischen Leistungen anbieten, können sie sich in bestimmten Zusatzleistungen unterscheiden. Einige Krankenkassen erstatten beispielsweise Kosten für Reiseimpfungen, bieten besondere Sport- und Bewegungsprogramme an oder haben Bonusprogramme für präventive Maßnahmen.
Es ist ratsam, vor der Entscheidung für eine bestimmte Krankenkasse deren individuelle Zusatzleistungen zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie den eigenen Bedürfnissen entsprechen.
Fazit:
Die gesetzliche Krankenversicherung spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Gesundheitssystem und bietet eine verlässliche Grundversorgung für die Mehrheit der Bevölkerung. Durch das solidarische Prinzip werden die Kosten der medizinischen Versorgung fair auf alle Versicherten verteilt. Es ist wichtig, sich bei Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung an eine Krankenkasse oder einen Versicherungsberater zu wenden, um individuelle Anliegen und Bedürfnisse zu klären.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und individuelle Umstände berücksichtigt werden sollten. Es wird empfohlen, sich bei konkreten Fragen an eine Krankenkasse oder einen Versicherungsberater zu wenden.
